Apple hat das alleinige Recht auf die Nutzung der allseits bekannten “Slide-To-Unlock” Geste. Dieses Urteil wurde im letzten Herbst amtlich und seitdem versucht Apple dieses Recht auch konsequent durchzusetzen. Unter anderem reichte das Unternehmen aus Cupertino in dieser Woche eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Nexus ein, unter den Anklagepunkten findet sich auch das US-Patent mit der Nummer 8,046,271: Die Slide-To-Unlock-Technologie.
Verstoßen nun alle Android Smartphones mit Android 4.0 gegen das Patent? Die Verhandlungen für den Fall wurden bisher jedenfalls noch nicht terminiert, sodass Google zum Glück noch ein wenig Zeit hat, eine mögliche Alternative startklar zu machen. Doch auch damit scheint Google schon längst begonnen zu haben. Wie patentlyapple berichtet, wurde bereits im dritten Quartal 2010 von Google ein eigenes Patent eingereicht, das eine neue Methode zur Entsperrung von Android-Smartphones vorsieht.
So wird es neben der weniger alltagstauglichen Methode des Face-Unlocks (Gesichtserkennung), auch eine Unlock Option per Stimmerkennung und ein HTC-ähnliches Unlock-Verfahren geben: Nach patentlyapple können hierbei Apps auf dem Lockscreen abgelegt und gestartet werden, wenn das App-Icon auf ein bestimmtes Unlock-Icon gezogen wird. Damit integriert Google auf dem Lockscreen, neben einem neuen Unlock Mechanismus, auch direkt die Möglichkeit eigene Shortcuts auf dem Lockscreen abzulegen.
Aus dem Apple Forum sehe ich bereits einige neidische Gesichter, die gerne ihren Lockscreen um solche Funktionalitäten erweitert hätten. Mal sehen, ob wir den neuen Unlock-Screen im Sommer auf den ersten Android 5.0 Geräten wiederfinden, eine Chance nicht unter den Patent-Hammer von Apple zu fallen, wär es wohl in jedem Fall.